Die EU plant augenscheinlich, Handys mit Zusatzfunktionen (Digitalkamera, Navigationsmodul) künftig mit Zollsätzen von bis 14 % zu belegen. Der Branchenverband BITCOM befürchtet, dass so ein Wachstumsmarkt abgewürgt werden könnte:

Presseinformation des BITKOM:

In der EU drohen Zölle auf Handys mit Zusatzfunktionen

• Importabgaben bis zu 14 Prozent auf bestimmte Mobiltelefone geplant
• Handys sollen Zollfreiheit verlieren, wenn sie eine leistungsstarke Kamera, einen TV-Empfänger oder eine Navigationsfunktion enthalten
• BITKOM fordert von der Bundesregierung Ablehnung der Brüsseler Pläne

Berlin, 12. Februar 2009 – In der Europäischen Union drohen Zölle für die Einfuhr hochwertiger Handys in Höhe von bis zu 14 Prozent. Davor hat der Hightech-Verband BITKOM gewarnt. Nach den Plänen der EU-Kommission würden Mobiltelefone künftig mit Importzöllen belegt werden, wenn sie Zusatzfunktionen wie eine leistungsstarke Kamera, ein Navigationsmodul oder einen Fernsehempfänger enthalten. Derzeit sind Mobiltelefone grundsätzlich von Importzöllen befreit. Mit den Zusatzfunktionen würden sie in Zukunft aber als abgabenpflichtige Digitalkamera, Navigationsgerät oder Fernseher eingestuft. „Die Abgaben würden die Geräte massiv verteuern und die Verbreitung technischer Neuerungen bremsen“, sagte BITKOM-Präsident Prof. August-Wilhelm Scheer. „In wirtschaftlich schwierigen Zeiten wäre ein Absatzeinbruch bei hochwertigen Handys zu befürchten.“ Zudem könnte die Einführung von Zöllen Gegenmaßnahmen der EU-Handelspartner provozieren. Der BITKOM hat die Bundesregierung in einer Stellungnahme aufgefordert, sich in Brüssel für die Zollfreiheit aller Mobilfunkgeräte einzusetzen. In dieser Woche findet ein Ausschusstreffen in Brüssel statt, bei dem Vertreter der Mitgliedsstaaten über den Vorschlag der Kommission beraten.

Laut dem Entwurf der EU-Kommission sollen Handys mit Einfuhrzöllen belegt werden, wenn zum Beispiel eine der folgenden Komponenten in die Geräte eingebaut ist:
• Digitalkamera mit einem optischen Zoom,
• Navigationsmodul mit GPS oder ein TV-Empfänger in Verbindung mit einer Bildschirmdiagonale ab neun Zentimeter. 
• Ebenfalls betroffen wären Handys, die Videos aufzeichnen können und dafür mehr als 16 Gigabyte Speicherplatz bereitstellen.

Die EU-Kommission betrachtet diese Geräte offiziell nicht mehr als Mobiltelefone, sondern als zollpflichtige Unterhaltungselektronik. Wird ein Handy als TV-Gerät oder Digitalkamera klassifiziert, fallen 14 Prozent Zoll an. Bei hochwertigen Handys und Smartphones, die rund 500 Euro ohne Mobilfunkvertrag kosten, wären das ca. 70 Euro zusätzlich pro Gerät. Bei einer Einstufung des Handys als Navigationsgerät beträgt der Tarif immerhin noch 3,7 Prozent.

Aus Sicht des BITKOM ist eine Einstufung der Handys nach den eingebauten Zusatzfunktionen sowohl inhaltlich als auch zollsystematisch abzulehnen. „Ein Handy wird an erster Stelle zum Telefonieren benutzt, auch wenn es multimediale Zusatzfunktionen besitzt“, sagte Scheer. Eine Klassifizierung als Fotoapparat, Videokamera oder Navigationsgerät entspräche nicht der tatsächlichen Hauptfunktion und Nutzung der Geräte. „Die ergänzenden Handy-Funktionen machen die Geräte vielseitiger und führen zu eine stärkeren Nutzung des mobilen Internets“, sagte Scheer. „Dieser Wachstumsmarkt darf nicht durch Zölle abgewürgt werden.“ Der Umsatz mit mobilen Datendiensten wird in Deutschland im Jahr 2009 voraussichtlich um 8 Prozent auf 5,5 Milliarden Euro steigen.
 

(thoMas)