Heute werden vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt die Klagen ehemaliger Agfa-Mitarbeiter verhandelt, die sich beim Übergang zu AgfaPhoto schlecht informiert und nach deren Pleite um ihre Ansprüche gebracht sehen. Der Prozess könnte eine überraschende Wendung nehmen

… wie der Kölner Stadt-Anzeiger meldet. Demnach überraschte der vorsitzende Richter Friedrich Hauck in der Verhandlung heute morgen mit der Frage: „Gab es denn überhaupt einen Betriebsübergang?”

Falls das Bundesarbeitsgericht das verneint, könnte das für Agfa-Gevaert einschneidende Konsequenzen haben: Die rund 2900 MItarbeiter der Fotosparte, die im November 2004 zu AgfaPhoto wechselten, stünden wieder auf der Gehaltsliste der belgischen Firma.

Das Urteil wird für den frühen Nachmittag erwartet.

(thoMas)

Nachtrag (20.3.2008; 15:10 Uhr): Tatsächlich hat laut Kölner Stadt-Anzeiger Agfa-Gevaert nach einem Entscheid in letzter Instanz vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt seine Belegschaft über den Übergang zu AgfaPhoto fehlerhaft unterrichtet. AgfaPhoto, zu 100% im Besitz der AgfaPhoto Holding GmbH und damit des Münchner Investors Hartmut Emans, stellte schon kurz nach der Gründung Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit. Die Fotosparte wurde aufgelöst und abgewickelt, die AgfaPhoto Holding hält aber noch die Markenlizenzen, u.a. an AgfaPhoto, und darf das auch tun (Agfa-Gevaert hätte die Lizenzen gerne zurückgehabt).

Nach der Entscheidung bleibt der belgische Konzern seinen früheren Mitarbeitern nach wie vor vertraglich verpflichtet und auf ihn dürften Zahlungen in vielfacher Millionenhöhe zukommen.