Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer verbotenen Marktmanipulation wurde mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt, teilte die Staatsanwaltschaft Oldenburg mit:

Im April 2007 warf das Handelsblatt dem Cewe-Vorstand gezielte Kursmanipulationen vor, was andere wiederum als lancierte Meldung und einen letzten verzweifelten Angriff der Hedge-Fonds werteten, CeWe doch noch „auszulutschen“, was aber letztlich fehlschlug.

Wie die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Oldenburg dazu in einer Mitteilung vom 03.08.07 vermeldet, wurde das Verfahren gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden Hubert Rothärmel und den Vorstandsvorsitzenden Dr. Rolf Hollander eingestellt:

CeWe-Color AG
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Kursmanipulation eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat das Ermittlungsverfahren gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden und Vorstandsvorsitzenden der CeWe-Color AG wegen des Verdachts einer verbotenen Marktmanipulation mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Nachdem durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgrund der Presseberichterstattung bereits Vorermittlungen geführt worden waren, war auf eine Anzeige von MarCap Investors ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Hintergrund der Anzeige war ein Gespräch, das zwischen Aufsichtsratsvorsitzendem und Vorstandsvorsitzendem im Anschluss an eine Telefonkonferenz am 24.01.07 geführt worden sein soll. Danach sollte im Februar oder März 2007 eine Gewinnwarnung für die CeWe-Color Holding AG erfolgen, um den Kurs zu drücken. Im Zusammenhang mit diesem Gespräch war eine am 15.02.07 erfolgte Ad-hoc-Mitteilung der CeWe-Color Holding AG zu überprüfen, in der die voraussichtlichen Restrukturierungskosten für 2007 mit ca. 10 Mio € beziffert wurden.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen liegt keine strafbare verbotene Marktmanipulation nach dem Wertpapierhandelsgesetz vor (§§ 38, 39, 20a Abs. 1 WpHG).

(thoMas)