Das Bundeskabinett hat am Dienstag einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der eine Verschärfung der strafrechtlichen Bestimmungen zum Thema Kinderpornografie vorsieht

Demnach sollen bereits der Besitz und die Verbreitung pornographischer Abbildungen von Minderjährigen und auch Personen zwischen 14 unter 18 Jahren strafbar sein. Bislang lag die Altersgrenze bei 14 Jahren. „In Zukunft soll bereits die Verbreitung von pornographischen Material von etwa 16-Jährigen strafbar sein. Dies nennt sich Jugendpornografie“, so Dennis Grabowski, Geschäftsführer der Sicherheitsinitiative "no abuse in internet" (naiin), gegenüber pressetext.

Der neue Gesetzesentwurf soll auch eine Gesetzeslücke schließen, auf die bereits die naiin verwiesen hatte. Die Lücke ist eine im Jahr 2004 vom Gesetzgeber vorgenommene Änderung des Sexualstrafrechts, das sexuell, aufreizende, geschlechtsbetonte Nacktfotos von Kindern erlaubt. „Derartige Fotos gelten als Einstiegsdroge. Daher begrüßen wir es, dass die Bundesregierung diese Abbildungen wieder unter Strafe stellen möchte. Neben diesen Schritten wäre noch eine effizientere Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden auf internationaler Ebene notwendig, da sich der Großteil der in Deutschland eingegangenen Beschwerden von Kinderpornografie im Internet auf ausländische Seiten beziehen“, betont Grabowski.

Brigitte Zypries, Bundesjustizministerin, betont die Wichtigkeit der Bekämpfung von pornographischen Darstellungen. „Im Zeitalter des Internets ist die Verfolgung von Tätern noch schwieriger geworden, da sich elektronische Bilder, die einen Missbrauch zeigen ohne weiteres kopieren lassen. Viele Täter bleiben dadurch anonym und schützen sich vor Entdeckung und Verfolgung“, erklärt Zypries. Nach Meinung von Grabowski gäbe es in Deutschland zu wenig Personal, das sich mit dem Themenbereich „Kinderpornografie“ beschäftigen würde. „Zudem mangelt es an adäquater technischer Ausstattung, um diese Täter zu verfolgen“, betont Grabowski im pressetext-Interview.

pressetext / Hannes Weger