Das JPEG-Patent (die berühmt-berüchtigte Nr. 4.698.672) steht in Frage bzw. in der Überprüfung. Das US-Patentamt hat nun eine Entscheidung verkündet – und Kläger wie Beklagte sehen sich im Recht:

Während Forgent kurz vermeldet, dass durch die Entscheidung des United States Patent and Trademark Office immerhin 27 der 46 Ansprüche bestehen blieben, die Forgent „nachdrücklich verteidigen werde“, liest sich dieselbe Entscheidung bei der klagenden Public Patent Foundation (PUBPAT) etwas anders: Danach habe das US-Patentamt die weitreichendsten Forderungen des Patents zurückgewiesen und befunden, dass die von der PUBPAT vorgelegten Beweise für „prior art“ (Stand der Technik) wesentliche Teile des US-Patents Nr. 4.698.672 hinfällig machten.

Mehr noch, die PUBPAT glaubt sich einig mit dem US-Patentamt in der Einschätzung, dass das Patentamt das Patent nie erteilt hätte, wenn es sich der Tatsache bewusst gewesen wäre, dass die Patentschrift Dinge beschreibt, die damals schon Stand der Technik und damit nicht patentierbar waren. Dan Ravicher, PUBPAT-Direktor, wird mit den Worten zitiert: „Schlimmer noch, jene, die den Antrag einreichten, der schließlich zum 672er Patent wurde, wussten um den Stand der Technik und haben das dem Patentamt nicht mitgeteilt, obwohl es ihre Pflicht gewesen wäre.“ (Patent Asserted Against JPEG Standard Rejected by Patent Office as Result of PUBPAT Request)

Wir haben die Entwicklung begleitet:
High Society der Bildverarbeitung wegen angeblicher JPEG-Patentrechtsverletzung verklagt
JPEG-Patent ungültig?
JPEG-Patent auf dem Prüfstand

(thoMas)